Download-Geschwindigkeit:

14.951 kbit/s

(1.869 kByte/s)

Upload-Geschwindigkeit:

1.035 kbit/s

(129 kByte/s)

Das Ergebnis entspricht folgendem Anschlusstyp: DSL 16.000  Diese Internetverbindung ab den 7.07.2008 geschaltet worden.

hier könnt ihr ihr eueren SPEED messen

Wichtige TOOLS (Freeware) die ich fast täglich benutze
ADWARE
Clearprog
ANTIVIR FREEWARE


Intenetoptimierung DSL
TCPOptimizer starten

Arbeiten mit dem SG TCP Optimizer

Häufig wird auf die Nutzung des TCP Optimizers zur Optimierung der DSL Geschwindigkeit hingewiesen. Wenn Sie die Änderungen in der Windows Registry nicht selbst durchführen wollen, verwenden Sie ihn gerne. Mir ändert der TCP Otimizer standardmäßig zuviele Parameter, ca 30, aber er bietet auch eine individuelle Einstellmöglichkeit (= Custom Setting) und eine Backup-Möglichkeit, d.h. Sie Können die Änderungen wieder rückgängig machen.
- Laden Sie den TCP Optimizer von der Seite
http://www.speedguide.net/downloads.php
herunter und installieren Sie diesen.
- Starten Sie den TCP Optimizer
- Stellen Sie unter General Ihre vom Provider erhaltene DSL Leitungsgeschwindigkeit (=Connection Speed) ein und wählen Sie Ihren Netzwerkadapter aus. Angezeigt werden blass hinterlegt die aktuellen Werte.
- Markieren Sie Custom Settings und geben Sie oben entweder den ermittelten optimalen MTU ein oder markieren Sie PPPoE, um den MTU-Wert 1492 zu erhalten.
- Geben Sie weiterhin ein: TCP Receive Window: empfohlener Wert, z.B. 511104, MTU Discovery: Yes, Black Hole detect: No, Selective ACKs: Yes, Max Duplicate ACKs: 2, Time to Live (TTL): 64, TCP 1323 Options: Window Scaling: Haken, Timestamps: bleibt unmarkiert
- Klicken Sie ruhig auf Apply Changes, es werden erst einmal nur alle geplanten Änderungen angezeigt.
- Wollen Sie die Änderungen durchführen, müssen Sie dies noch einmal per Klick auf OK bestätigen. Lassen Sie den Haken bei Backup.
- Starten Sie den Rechner neu, damit die Änderungen in der Windows Registry wirksam werden.
- Überprüfen Sie die Änderungen mittels des TCP/IP Analyzer:
http://www.speedguide.net/analyzer.php
(Eventuell müssen Sie die Seite noch einmal mit F5 "Aktualisieren")

Jetzt auch Sendungen von Pro7 und Co
Gratis-TV im Internet wächst
(mn) Bereits seit eigener Zeit bietet das ZDF eine Auswahl seiner Sendungen gratis zum Angucken per Internet an - praktisch wenn man was verpasst hat. Auch RTL bietet unter RTLnow.de nachträgliches Angucken vieler Sendungen.
Jetzt setzen auch die Privatsender SAT1, Pro7 und Kabel1 auf den Livestream-Trend. In allen Fällen werden Sendungen unmittelbar nach ihrer Ausstrahlung im TV im Internet bereit gestellt. Die Bild- und Tonqualität ist sehr passabel, auch Vollbild ist kein Problem. Vorteil der Lösungen von ZDF, RTL und Pro7: sie können direkt im Browser geguckt werden, es muss keine spezielle Software installiert werden.
Auch der Online-TV-Dienst Zattoo (www.zattoo.com) konnte sein Angebot jetzt ausbauen. Ab sofort lassen sich mit Zattoo auch Sendungen des Spielfilmsenders Tele 5 empfangen. Ärgerlich bei Zattoo ist allerdings, dass man sich komplett mit Email und Anschrift registrieren muss. Hier die Direkt-Links zu den beschriebenen TV-Sendern im Netz: ZDF-Mediathek ,RTLnow, Pro7, Sat1, Kabel1

Aufatmen für Tauschbörsennutzer: IP-Adresse kein alleiniges Beweismittel
Tauschbörsennutzer können aufatmen. Wie das Landgericht Hamburg nun bekannt gab, reicht es nicht als Beweismittel aus, wenn man eine Adresse einer IP-Adresse zuordnen kann.
Gleichfalls ungeeignet als Beweismittel seien Protokolle, die beauftragte Online-Fahnder angefertigten haben.
Im entschiedenen Fall klagte ein Musiklabel, das die Rechte für die Songs "Durch die Nacht" und "Symphonie" der Band "Silbermond" hat. Doch die Protokolle der Staatsanwaltschaft und der Häscher wurde seitens Gericht nicht akzeptiert.


Mein Desktop auf Laptop Amilo Pro v2020 mit XP PROF.

WLAN-Missbrauch: Nutzer haften
Nutzer müssen ihre WLAN-Netzwerke schützen. Wenn sie das nicht machen und das WLAN missbraucht wird, müssen die Nutzer dafür haften, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Verhandelt wurde ein Fall, bei dem ein User für Copyright-Verletzungen haften sollte, die über seinen WLAN-Zugang erfolgten.
Da er den Zugang nicht ausreichend geschützt hatte, müsse er die Verantwortung übernehmen, so das Oberlandesgericht..