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Alte Kindersitze
ab April verboten
Ab April 2008 gelten neue Vorschriften für Kindersitze.
Dann dürfen europaweit nur noch Kindersitze mit der Prüfnorm ECE 44/03 oder 44/04 verwendet werden. Nur diese Prüfzeichen garantierten, teilten jetzt die Auto-Experten des Kfz-Gewerbes mit, dass der Kindersitz dem Stand der Technik entspreche und über eine amtliche Zulassung verfüge. Daher gelte Finger weg von Kindersitzen, die älter als 13 Jahre seien und die Prüfnorm ECE 44/01 oder 44/02 hätten.

Autofahrer würden immer mehr durch modernste Sicherheitssysteme im Fahrzeug geschützt. Für die Sicherheit der Kinder könne man nie genug tun, so die Auto-Experten. Jeder Kindersitz hätte seine eigenen "Spezialitäten", auf die bei der Anschaffung, beim Einbau und der Handhabung geachtet werden müsse. In den Autohäusern und Kfz-Meisterbetrieben erfahre man worauf es ankommt und prüfe die Kindersitze auf die neuen Anforderungen.

Wer das Verbot missachte und weiterhin mit einem veralteten Kindersitz unterwegs sei, dem drohe ein Bußgeld von 30 Euro.

Um das Sicherheitspotential der modernen Kindersitze voll auszuschöpfen, empfehlen die Auto-Experten außerdem folgende Dinge zu beachten:

  • Kinder, die kleiner als 1,50 Meter oder noch nicht 13 Jahre alt sind, brauchen eine Sitzerhöhung.

  • Der Kindersitz muss sich fest auf den Fahrzeugsitzen befestigen lassen, muss kippsicher sein und darf nicht verrutschen.

  • Der sicherste Platz für ein Kind ist auf der Rückbank. Babyschalen dürfen, wenn der Airbag ausgeschaltet ist, rückwärtsgerichtet auch auf den Beifahrersitz.

  • Kindersitz im Fahrzeug und Kind im Sitz immer so straff wie möglich angurten.

  • Auf den richtigen Verlauf der Gurte achten. Schultergurt über die Schultermitte und den Beckengurt so tief wie möglich über die Leistenbeuge laufen lassen.

FEINSTAUBPLAKETTE
31.03.2008: Ende der bußgeldfreien Schonfrist In Köln gilt bis zum 31.03.2008 eine Schonfrist für dienjenigen, die widerrechtlich in die Umweltzone einfahren. Ab dem 01.04.2008 kostet das Befahren der Umweltzone mit einem Kfz ohne Umweltplakette und ohne Ausnahmegenehmigung 40 Euro und bringt einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.





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